Eine Karte zeigt die
Zielgebiete der Kolonisten 
.
In Ergänzung zum Manifest wurde am 19. März 1764 ein
Kolonistengesetz 
erlassen, in dem die Zahl der zu gründenden Kolonien und die Größe der einzelnen Grundstücke festgelegt wurden. Auch die Verfügungsgewalt über den Boden wurde reglementiert. Die Siedler erhielten das Land nicht wie versprochen zu freiem Eigentum, sondern nur zur Erbleihe.
Neben den durch die russische Regierung vorgegebenen Bedingungen für die Kolonisten wurden zwischen Werbern und Ausreisewilligen noch darüber hinausgehende Abmachungen getroffen.
Der Enkel Katharinas II., Zar Alexander I., setzte mit seinem
Manifest vom 20. Februar 1804 
die Kolonisationspolitik seiner Großmutter fort. Er legte aber größeres Gewicht auf qualitative Faktoren. Bereits bei der Werbung von Kolonisten sollte darauf geachtet werden, dass es sich hierbei um erfahrene Landwirte handelte.
Neben der persönlichen Freiheit wurde den Kolonisten auch weitgehende Freizügigkeit versprochen. Diese Zusage zerschlug sich allerdings bereits bei der Ankunft in Russland. Den meisten Kolonisten scheint die im Manifest enthaltene Bestimmung nicht aufgefallen zu sein, dass jeder Ausländer, der sich als Kolonist bei einer der Grenzstädte oder bei der Tutelkanzlei meldet, einen
Treueid 
zu leisten hatte.