In Vorbereitung auf den sich abzeichnenden Zustrom ausländischer Siedler erließ Katharina II. am 19. März 1764 ein weiteres Gesetz, das Kolonistengesetz.
Im
Vertragsformular des Kolonistengesetzes finden sich speziellen Verpflichtungen, gegen die sich die Kolonisten nach ihrer Ansiedlung wehrten.
Das Gesetz regelte:
- Die Einteilung des Siedlungsgebietes an der Wolga in kreisförmige Bezirke (volost) mit einem Durchmesser von 60 bis 70 Werst (1 Werst = 1,067 km), in denen jeweils 100 Familien angesiedelt werden sollten.
- Die Zahl der zu gründenden Kolonien - 52 auf der Bergseite und 52 auf der Wiesenseite.
- Die Einteilung der Kolonien nach Konfessionen.
- Die Ausstattung jeder Familie mit 30 Desjatinen Land zur Erbleihe. Das Land durfte nicht geteilt, verkauft oder verpfändet werden. Es blieb Eigentum der Gemeinde.
- Die Nutzung des zugeteilten Landes: 15 Desjatinen als Ackerland, 5 als Weideland, 5 als Hof- und Gartenland. Hinzu kamen noch 5 Desjatinen Waldanteil je Familie.
- Die Erbfolge. Es galt das Anerbrecht. Im Wolgagebiet setzte sich das Minorat durch. Nur der jüngste Sohn sollte Alleinerbe sein. Im Schwarzmeergebiet dagegen traf dies auf den ältesten Sohn zu. War der Erbberechtigte unfähig, durfte der Vater einen anderen Sohn oder einen Verwandten zum Erbe bestimmen. Ziel dieser Regelung war, "daß jeder Vater, der dieses Gesetz kennt, sich zwangsläufig bemühen wird, seine Kinder vom jüngsten Alter an verschiedene Handarbeiten zu lehren."
- Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise. Jeder Kolonist hatte bei seiner Ansiedlung zu schwören, dass er die Regelungen der inneren Jurisdiktion, also die Gesetze der Selbstverwaltung, anerkennt und befolgen wird.
Durch diesen Gesetzeskodex etablierten sich die Kolonisten als eigenständiger Stand mit beträchtlichen Privilegien und Freiheiten. Von der einheimischen Bevölkerung wurden die deutschen Kolonisten als "wolnyje ljudi" (freie Menschen) bezeichnet.
Zusammen mit einer Reihe von Ergänzungen hatten diese Bestimmungen als Kolonialkodex über 100 Jahre Gültigkeit. Sie wurden 1871 aufgehoben.