Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

3 Bedingungen für die Einwanderung

3.4 Treueid

Bei seiner Ankunft in Russland musste jeder Kolonist, wie im Manifest von 1763 gefordert, einen Treueid auf die russische Krone ablegen. Der entsprechende Paragraph 5 hatte folgenden Wortlaut:

  "Gleich bei der Ankunft eines jeden Ausländers in Unser Reich, der sich häußlich niederzulassen gedenket und zu solchem Ende in der für die Ausländer errichteten Tutel-Cantzelley, oder aber in anderen Grentz-Städten Unseres Reichs meldet, hat ein solcher, wie oben im Paragraph 4 vorgeschrieben steht, vor allen Dingen seinen eigentlichen Entschluß zu eröffnen, und sodann nach eines jeden Religions-Ritu den Eid der Unterthänigkeit und Treue zu leisten."

Die über die Ostsee einreisenden Kolonisten leisteten den Eid entsprechend ihrer Religionszugehörigkeit in Oranienbaum. In der dortigen Schlosskirche versammelten sie sich zur Eidesleistung. Der Text des Treuegelöbnisses, der vom dortigen Pastor Johann Christian König vorgesprochen wurde, musste von allen Anwesenden wiederholt werden. Durch diesen Eid, der Voraussetzung für die Einwanderung war, verpflichteten sich die Ankömmlinge zur russischen Untertanenschaft. Spätestens jetzt wurde wohl allen klar, dass sie von nun an Untertanen der Zarin geworden waren und eine Rückkehr nicht ohne weiteres möglich sein dürfte. Um aber vor dem eigenen Gewissen nicht eidbrüchig zu werden, wenn man doch wieder in die alte Heimat zurückkehren wollte, bewegte so mancher, wie Christian Gottlob Züge beobachtete, "nur die Lippen, ohne etwas zu sagen".
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