Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

3 "Deutsche Frage" und Lösungswege

3.4 Fremdengesetz

Seit dem polnischen Aufstand von 1863 war das Russische Reich bestrebt, die westlichen Grenzgebiete fest in das Reich zu integrieren. Eine Entfremdung dieser Gebiete sollte vermieden werden. Vor diesem Hintergrund wurden Berichte über die wachsende Zahl deutscher Kolonisten in den westlichen Gouvernements ebenso aufmerksam registriert wie die Stellungnahme des Kriegsministeriums link.

Unter dem Eindruck dieser Entwicklung und dem Druck großrussischer nationalistischer Kräfte erließ am 24./26. März 1887 Zar Alexander III. das Fremdengesetz per Ukas. Im Gesetz wurde festgelegt, dass die Untertanenschaft Voraussetzung sei, um Land in den westlichen Provinzen Russlands zu besitzen. Zur Erlangung der Staatsangehörigkeit galten die Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes [siehe hier] link vom 10. Februar, 1864. Als Begründung für die Einführung des Fremdengesetzes wurde auch auf Maßnahmen des Deutschen Reiches link gegen illegale russische Einwanderer verwiesen.

Durch das Fremdengesetz
Unter diesen Bedingungen kam es bis 1890 zu einer regelrechten Auswanderungswelle link von Kolonisten nach Südamerika.

1892 wurde ein zweites Fremdengesetz link erlassen.

Eine weitere Verschärfung der Fremdengesetze sollte 1912 durch einen als "Kolonistenvorlage" link bezeichneten Gesetzentwurf erreicht werden. Dieser Versuch scheiterte nicht zuletzt am Widerstand der deutschen Dumaabgeordneten.
 
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