Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil IV 1955 bis Heute

4 Aufnahmebedingungen

4.2 Gesetzliche Grundlagen

4.2.2 Asylkompromiss

Im Zeitraum 1988 – 1992 kam es zu einem enormen Zustrom von Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer in die Bundesrepublik. Der Zuzug von Aussiedlern und Asylbewerbern aus Osteuropa und aus der "Dritten Welt" nahm besonders stark zu. Die Kapazitätsgrenze der bestehenden Grenzdurchgangslager war bald erreicht. Zusätzliche Aufnahmelager wurden eingerichtet und durch Landesaufnahmelager ergänzt.

Als eine Reaktion auf die ständig anwachsende Zahl von Aussiedlern und Asylbewerbern wurde im Mai 1993 vom Bundestag der so genannte "Asylkompromiss" verabschiedet [siehe hier] link, der Grundlage für das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz [siehe hier] link war.

Er sah neben der geplanten Reduzierung der Asylbewerberzahlen auch eine Begrenzung des Zuzugs von Aussiedlern auf durchschnittlich 220.000 Personen im Jahr vor.

Diese Zahl wurde erneut reduziert. Derzeit ist der Zuzug auf 100.000 Personen im Jahr begrenzt. Ein Endtermin für den Zuzug von Aussiedlern dagegen wurde nicht festgelegt.
 
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