Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil III 1917 - 1955

Die Russlanddeutschen unter der Sowjetmacht

3 Stalinistische Herrschaft und Russlanddeutsche

3.1 Kollektivierung, Entkulakisierung und daraus resultierende Hungersnot 1932/33 und die Russlanddeutschen

3.1.2 Entkulakisierung

3.1.2.7 Ausreise

Zwischen 1922 und 1928 verließen zehntausende Russlanddeutsche – vor allem Mennoniten link – die Sowjetunion. Dabei kam ihnen die Zusatzvereinbarung zum Frieden von Brest-Litowsk zugute, in der ein Sonderstatus der Russlanddeutschen vereinbart worden war. Zwar war diese Vereinbarung nach der Annullierung des Vertrages hinfällig geworden, aber die Sowjetregierung gestattete immer wieder größeren Gruppen von Russlanddeutschen die Ausreise.

Im Herbst 1929 kam es unter dem Eindruck der verschärften Kollektivierungspolitik und den damit einhergehenden Restriktionen gegenüber den wohlhabenderen russlanddeutschen Bauern zu verstärkten Ausreisebemühungen. Diese Bewegung wurde vor allem von in Sibirien siedelnden Russlanddeutschen getragen.

Etwa 13.000 Russlanddeutsche verkauften ihr Hab und Gut und zogen nach Moskau, um hier ihre Auswanderung durchzusetzen.

Nach Verhandlungen mit einem Vertreter der deutschen Regierung sagte die Sowjetregierung am 19. Oktober zu, diejenigen Flüchtlinge ausreisen zu lassen, die sich bereits in Moskau befanden. Kurz darauf erhielten die ersten Gruppen eine Ausreiseerlaubnis. Als die kanadische Regierung aber erklärte, erst ab Frühjahr kommenden Jahres Flüchtlinge aufzunehmen, und sich die deutsche Regierung weigerte, die finanzielle Belastung alleine zu tragen, stoppte die Sowjetunion Ende Oktober die Ausreise. Die Geheimpolizei OGPU begann, Ausreisewillige zu verhaften und unter Druck zu setzen, damit sie eine Erklärung über ihre freiwillige Rückkehr in die Heimatorte unterschrieben.

Unter dem Druck einer Pressekampagne zugunsten der Ausreisewilligen stimmte die deutsche Regierung am 17. November 1929 einer Aufnahme von zunächst 4.000 Ausreisewilligen zu. Wann die anderen Ausreisewilligen aufgenommen werden könnten, wurde von der Entscheidung des Haushaltsausschusses abhängig gemacht.

Am 23. November 1929 stimmte die deutsche Regierung der vorübergehenden Aufnahme aller Ausreisewilligen zu. Die Mehrheit der noch in Moskau anwesenden Russlanddeutschen durfte nun ausreisen. Insgesamt handelte es sich um 5.671 Personen.

Im Sommer 1930 versuchten weitere Russlanddeutsche ihre Ausreise durchzusetzen. Die Versuche wurden aber niedergeschlagen. Der deutschen Botschaft gelang es seit 1931 lediglich auf dem Wege der Familienzusammenführung, weiteren Russlanddeutschen die Ausreise zu ermöglichen.
 
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