Für Warschau und Wilna verwies der Generalgouverneur Graf Kotzebue darauf, dass zum 1. Januar 1874 in seinem Amtsbereich 116.102 Ausländer lebten, die über 185.515 Desjatinen Eigenland und 67.424 Desjatinen Pachtland verfügten. Eine Überfremdung des Gebietes sei für die nächste Zukunft nicht zu befürchten, der wirtschaftliche Nutzen der Kolonisten wäre nicht zu leugnen. Restriktive Maßnahmen seien nicht notwendig, man könne höchstens den Erwerb von Grundbesitz an den Eintritt in die russische Untertanenschaft binden.
Das Problem der ausländischen Kolonisten in Südwestrussland wurde am 2. Juli 1874 im Ministerrat beraten. Das Innenministerium erhielt den Auftrag, Vorschläge für geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, die einer festen Bindung der Gebiete an Russland dienlich sein könnten.
1876 legte das Innenministerium folgenden Maßnahmenkatalog vor. Die Vorschläge fanden dann ihren Niederschlag im
Fremdengesetz, siehe Teil II von 1887.
- Ausländische Siedler mit russischer Untertanenschaft sollten in die Bauernschaft und die bäuerliche Verwaltung eingegliedert werden.
- Siedler mit ausländischer Staatsangehörigkeit sollten zur Leistung der Abgaben der nächsten Wolost zugerechnet werden, aber dem Wolostgericht nicht unterstellt sein.
- Ihr derzeitiges Eigentum sollte ihnen erhalten bleiben, aber in Zukunft sollte es ihnen verboten werden, Grundbesitz außerhalb von Städten zu erwerben.
- Erbberechtigt sollten nur russische Untertanen oder Ausländer sein, die bereits vor Erscheinen des Fremdengesetzes in Russland siedelten. Alle anderen Erben müssten die russische Untertanenschaft annehmen oder sie wären gezwungen, das Erbe innerhalb von drei Jahren zu verkaufen.
- Für den Erwerb der russischen Untertanenschaft sollte ein zweijähriger Aufenthalt in Russland ausreichen.
Der Ausbruch des russisch-türkischen Krieges von 1877/78 führte zu einer Unterbrechung der Diskussion um den deutschen Grundbesitz.
Sie wurde erst 1881 wieder aufgegriffen. In diesem Jahr ließ der Kiewer Generalgouverneur von Drenteln genaues Zahlenmaterial zu den ausländischen Kolonisten zusammenstellen. Aus dem Material ergab sich eine Konzentration der Kolonisten in den an der Grenze des Russischen Reiches liegenden Gebieten.
Vor diesem Hintergrund drängte von Drenteln auf eine verschärfte Umsetzung der Vorschläge von 1876 - jetzt sollte Ausländern die Pacht oder Pfandnahme von Land grundsätzlich verboten werden.