Im Gegensatz zum Manifest vom Oktober 1762 enthielt das vom 22. Juli 1763 eine ganze Reihe von Privilegien, die für Aussiedlungswillige verlockend waren.
Als wichtigste sind zu nennen:
- Die Kolonisten und ihre Nachkommen sollten persönlich frei sein.
- Ihnen wurde Freizügigkeit (§ 1 und 4) zugesagt, also das Recht, sich an jedem beliebigen Ort im Russischen Reich niederzulassen und das Land auch jederzeit wieder verlassen zu dürfen.
- Die Reise- und Transportkosten übernahm die russische Regierung. Die Kolonisten erhielten außerdem ein nach Geschlecht und Alter differenziertes Tagegeld (§ 3).
- Sie erhielten das Recht, ihre Religion ungehindert zu praktizieren (§ 6.1).
- Ihnen wurde eine finanzielle Unterstützung (§ 6.4) für den Hausbau, den Kauf von Vieh und landwirtschaftlichen Geräten versprochen. Der zinslose Kredit musste erst nach zehn Jahren zurückgezahlt werden.
- Die Kolonisten erhielten die Erlaubnis, sich auch in geschlossenen Kolonien anzusiedeln, für die eine lokale Selbstverwaltung zugesichert wurde (§ 6.5).
- Das Manifest räumte den Siedlern und ihren Nachkommen Freijahre
ein und sagte die völlige Befreiung vom Militärdienst
(§ 6.7) zu.
- Als oberste, der Zarin direkt unterstellte Behörde, die sich mit allen die Kolonien betreffenden Fragen zu befassen hatte, wurde die so genannte Tutelkanzlei
eingerichtet (§ 6.8).
Einen entscheidenden Anteil an der
Verbreitung des Manifestes 
in Deutschland und der daraus resultierenden "Massenauswanderung" hatten die im Auftrag der russischen Regierung aktiv werdenden Werber, die so genannten Lokatoren. Gegen deren Aktivitäten richteten sich die aus verschiedenen deutschen Territorien überlieferten Auswanderungsverbote, die vor allem aus Sorge um die sich verringernden Steuereinnahmen erlassen wurden.