Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.3.1 Freijahre

Zeitraum, in dem Kolonisten von allen staatlichen Abgaben, Diensten (Landdienste) und Steuern befreit wurden.
Im zweiten Manifest der russischen Zarin Katharina II. wurde eine Differenzierung vorgenommen. Im Gegensatz zu den Kolonisten, die sich in Städten des Russischen Reiches als Handwerker oder Kaufleute niederlassen wollten und die nur fünf Freijahre zugesagt bekamen, wurden den Kolonisten, die sich in noch unbesiedelten Gebieten niederließen, dreißig Freijahre eingeräumt.

Nach Ablauf der Freijahre, in deren Genuss auch die Nachkommen der Siedler kommen sollten, waren die Kolonisten zu allen "gewöhnlichen und gar keine Beschwerlichkeit verknüpften Abgiften" und den Landdiensten "gleich unsren anderen Unterthanen" verpflichtet. Freijahre waren ein durchaus übliches Mittel, um ausländische Siedler zu gewinnen.

So versprach der dänische König Friedrich V. in seinem Manifest vom 29. November 1748 allen ausländischen Siedlern 20 Freijahre.
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