Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil IV 1955 bis Heute

2 Perestroika, Glasnost und die Russlanddeutschen

2.1 Neue Ausreisebestimmungen

ausreisen?
Bereits 1957 lagen den sowjetischen Behörden ca. 80 000 bis 100 000 Ausreiseanträge von Russlanddeutschen vor. Am 16. August 1958 durften die ersten 1000 Deutschen vorwiegend aus Gründen der Familienzusammenführung ausreisen.

Aber die sowjetischen Behörden entschieden über Genehmigung oder Ablehnung willkürlich. Dabei spielte der aktuelle Stand der Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD immer eine wesentliche Rolle
vertragsunterzeichnung
Anfang der siebziger Jahre war es zu verstärkten Ausreiseforderungen gekommen, auf die die Behörden hart reagierten. Die Zahl der Ausreisegenehmigungen ging zurück. In dieser Zeit gelangten Russlanddeutsche, deren Ausreiseanträge abgelehnt worden waren, zum Teil über die baltischen und die Moldauische Sowjetrepubliken ins westliche Ausland. Die Behörden handhabten hier die Ausreiseanträge weniger streng. Anfang der achtziger Jahre gelang es aber weniger als 1000 Personen pro Jahr, die Sowjetunion auf diesem Wege zu verlassen.

Nach Gorbatschows Machtantritt 1985 wurden die Ausreiseanträge liberaler gehandhabt, dadurch stieg die Zahl der Aussiedler von Jahr zu Jahr. Am 28. August 1987 wurde das "Gesetz über Ein- und Ausreise" verabschiedet. Es kam nun zu einem enormen Anstieg der Ausreisebewilligungen in die BRD. [siehe hier] link

Im Oktober 1989 bewilligte der Oberste Sowjet dazu ein Reisegesetz, das das Recht auf freie Ausreise anerkannte und nicht nur zum Zweck einer Familienzusammenführung zuließ. Im Mai 1991 wurde das Gesetz unter dem neuen Präsidenten Russlands, Boris Jelzin, bestätigt und ab 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt.
 
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