Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

2 Veränderte Rahmenbedingungen für die Russlanddeutschen

2.2 Russlanddeutsche und gesamtrussische Reformen

2.2.1 Angleichungsgesetz von 1871

2.2.1.1 Amtssprache

Im Artikel 4.i. des Gesetzes vom 4. Juni 1871 heißt es: "Die Beschlüsse der Gemeinde- und Wolostversammlung sowie die Urteile des Wolostgerichts werden in russischer Sprache abgefasst, und die gesamte Geschäftsführung in der Gemeindeverwaltung findet in russischer Sprache statt."

Die praktische Umsetzung dieser Forderung ließ nicht nur wegen der Sprachschwierigkeiten sondern auch, weil auf unterster Ebene nicht selten in gewohnter Weise weiterhin "verwaltet" wurde, noch längere Zeit auf sich warten. Erst in den neunziger Jahren achtete man strenger auf ihre Umsetzung, wobei nunmehr die politisch gewollte Russifizierung nicht zu übersehen war.
 
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