Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

4 Rolle der Kirche bei den Russlanddeutschen

4.2 Gesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland

4.2.1 Kirchenschule

4.2.1.1 Voraussetzung für die Konfirmation

konfirmation
konfirmationsschein
Das in Saratow tagende Konsistorium der evangelischen Kirche beschloss 1820, dass niemand mehr konfirmiert werden dürfe, der nicht ordentlich lesen könne. Von den männlichen Konfirmanden wurde zudem verlangt, dass sie auch leserlich schreiben können.

Brautpaare, die nicht lesen und zu den Grundkenntnissen des Katechismus keine Auskunft geben konnten, sollten nicht getraut werden. In den Wolgakolonien war besonders der Generalsuperintendent Ignatius Aurelius Feßler für seine Visitationen bekannt. Während dieser Rundreisen durch verschiedene Gemeinden griff er zu ungewöhnlichen Methoden, um unter den Kolonisten die Bereitschaft zur Bildung zu aktivieren. So ließ er jüngere Erwachsene vor der Gemeinde aus der Bibel vorlesen, um sie auf diese Weise zu zwingen, ihre in der Schule erworbene Lesefähigkeit zu demonstrieren. Das Versagen einzelner sprach sich schnell herum und war für den einen oder anderen Anlass, seine Fähigkeiten im Lesen zu verbessern. Vor allem "junge Bräute" wurden in dieser Hinsicht aktiv, ihnen ging es darum, dass sich ihre Verlobten vor der Gemeinde als fähig erwiesen.

Es kam tatsächlich vor, dass in einigen Gemeinden Brautpaaren deswegen die Trauung zunächst verweigert wurde. Sie wurden zurückgestellt und aufgefordert, ihre fehlenden Kenntnisse zu ergänzen.
 
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