Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

4 Rolle der Kirche bei den Russlanddeutschen

4.2 Gesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland

4.2.1 Kirchenschule

Wie in den evangelischen Dörfern war auch in den katholischen Gemeinden die Schule eng mit der Kirche verbunden. Die Schule diente in erster Linie der Vermittlung der Glaubensgrundlagen, vor allem der Vorbereitung von Firmung und Konfirmation, und war somit Kirchenschule. In den "Regeln über den Schul- und Katechismusunterricht" aus dem Jahr 1840 wurden die Schulen in den Kolonien auch direkt als solche firmiert.

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Die evangelische Geistlichkeit betrachtete die Schule als eine Station zwischen Taufe und Konfirmation. Den Geistlichen wurde die Oberaufsicht über die Lehrer und deren Unterricht übertragen. Ohne den Besuch der Kirchenschule ließ man kein Kolonistenkind zur Konfirmation oder Kommunion zu. Kolonisten meinten, nur ein Zehntel der Kinder wäre in die Schule gegangen, hätte nicht der Schulabschluss als eine Voraussetzung für die Konfirmation link gegolten. Die Geldstrafe für unentschuldigtes Fehlen dürfte in dem einen oder anderen Fall ihre Wirkung auch nicht verfehlt haben.

Tradition, in den Bestimmungen festgeschriebene Bemühungen der Sonderverwaltung und auch die eigene Haltung nicht weniger Kolonisten zur Schulfrage hatten zur Folge, dass es unter ihnen weniger Analphabeten als unter den ukrainischen und russischen Bauern gab. Die Aufsicht der evangelischen Pastoren über das Schulwesen dürfte hier und da bewirkt haben, dass die bäuerlichen Kolonisten auch bereitwilliger die Mittel für die Anstellung solcher Lehrer aufbrachten, die den Anforderungen genügten.

Die deutschen Kirchenschulen vermittelten neben den Kenntnissen in der Religion elementares Wissen: die Fähigkeit im Lesen und Schreiben sowie Grundkenntnisse im Rechnen. Als die Bestimmungen über die allgemeine Militärdienstpflicht (1874) auch die Möglichkeit ihrer Verkürzung bei entsprechender Bildung eröffneten, gab dies einen Anstoß zu Einrichtung und Besuch von Sekundarschulen.
 
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