Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.4 Leibeigene

Im Verlauf des 17. Jahrhunderts kam es zur endgültigen Aufhebung der persönlichen Freiheit der russischen Bauern. Sie verloren ihr Recht auf Freizügigkeit. Noch im 16. Jahrhundert hatten sie zumindest formal die Möglichkeit, zu einem bestimmten Termin im Jahr (meist am 23. November, dem St. Georgs-Tag) ihren Herrn zu verlassen. Nun wurden die Bauern verpflichtet, ihrem Herrn ewig zu dienen. Wenn ein Bauer dennoch seinen Herrn verließ, konnte ihn dieser zeitlich unbegrenzt zurückholen, einerlei woher.

Die Verschärfung der persönlichen Abhängigkeit wurde von einer weitgehenden Umwandlung der bisher in Naturalien zu entrichtenden Abgaben in Geldabgaben begleitet. Dies betraf sowohl die Abgaben, die aus der persönlichen Unfreiheit resultierten (z. B. die Heiratsabgabe) als auch die Leistungen, die aus der Nutzung des herrschaftlichen Landes herrührten.

Neben den Abgaben waren Frondienste (Hand- und Spanndienste, Ackerdienste) mit den eigenen Geräten zu leisten. Die Dienste waren weder quantitativ noch qualitativ begrenzt. In den Urkunden, die Aussagen zu den bäuerlichen Verpflichtungen enthalten, heißt es: "er hat jede Arbeit zu verrichten", "hat Dienste zu leisten, wie es die Nachbarn tun".

Die persönliche Abhängigkeit der Bauern vom Grundherrn drückte sich aber nicht nur in der fehlenden Freizügigkeit und den Abgaben aus. Die Leibeigenen konnten auch verschenkt, verkauft oder verpfändet werden.
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