Geschichte der Russlanddeutschen

8 Kulturarchiv

8.2.1 Quellen

8.2.1.45 Sondersiedlung

8.2.1.45.8 Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Dezember 1955 über die Aufhebung der Einschränkungen in der Rechtsstellung der Deutschen und der Mitglieder ihrer Familien, die sich in der Sondersiedlung befinden

Nicht zur Veröffentlichung in der Presse

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR

Über die Aufhebung der Einschränkungen in der Rechtsstellung der Deutschen und der Mitglieder ihrer Familien, die sich in der Sondersiedlung befinden

In Anbetracht der Tatsache, daß die bestehenden Einschränkungen in der Rechtsstellung der deutschen Sondersiedler und der Mitglieder ihrer Familien, die in verschiedene Regionen des Landes verwiesen worden sind, in Zukunft nicht weiter erforderlich sind, beschließt das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR:

1. Deutsche und Mitglieder ihrer Familien, die während des Großen Vaterländischen Krieges in die Sondersiedlung verwiesen worden sind, aus der Sondersiedlung zu entlassen und von der administrativen Aufsicht durch die Organe des Innenministeriums zu befreien. Das gleiche gilt für deutsche Bürger der UdSSR, die nach der Repatriierung aus Deutschland in die Sondersiedlung verwiesen worden sind.

2. Es wird festgestellt, daß die Aufhebung der durch die Sondersiedlung bedingten Einschränkungen für die Deutschen nicht die Rückgabe des Vermögens, das bei der Verschickung konfisziert worden ist, zur Folge hat und daß sie nicht das Recht haben, in die Orte zurückzukehren, aus denen sie ausgesiedelt worden sind.*

* Die Einschränkungen in der Wohnsitznahme wurden durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 3. November 1972 aufgehoben; Das im Artikel 2 verankerte Verbot, in die Orte, aus denen die Deutschen ausgesiedelt worden waren, zurückzukehren, ist mit der Verabschiedung des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 9. Januar 1974 außer Kraft getreten.

Art. 2 wurde durch den Beschluß des Obersten Sowjets der UdSSR vom 7. März 1991 aufgehoben, allerdings wurde damit die Vermögensrückgabe nicht geregelt.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, (K. Vorosilov)
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, (N. Pegov)

Moskau, Kreml, 13. Dezember 1955

Quelle: Eisfeld, Nr. 399

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