Geschichte der Russlanddeutschen

8 Kulturarchiv

8.2.1 Quellen

8.2.1.32 Auf dem Weg zur Wolgarepublik

8.2.1.32.5 BESCHLUß DES GESAMTRUSSISCHEN ZENTRALEXEKUTIVKOMMITEES UND DES RATS DER VOLKSKOMMISSARE ÜBER DIE BILDUNG DER AUTONOMEN SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIK DER WOLGADEUTSCHEN

Das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare haben beschlossen:
  1. Das Autonome Gebiet der Wolgadeutschen in eine Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen als föderativen Teil der RSFSR im Umfang der heute bestehenden Kreisen umzubilden: Pokrowsk, Krasnojar, Marxstadt, Fjodorowka, Mariental, Krasny Kut, Pallasowka, Staraje Poltawka, Seelmann, Kukkus, Balzer, Solotoje, Kamenka und Frank, mit dem Verwaltungszentrum in der Stadt Pokrowsk.
  2. Den Apparat der Staatsmacht der Autonomen Sozialistischen Swojetrepublik entsprechend der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der RSFSR und dem Beschluß des II. Sowjetkongresses des Gebeits der Wolgadeutschen aus den örtlichen Sowjets, ihren Kongressen, aus den Exekutivkomitees, dem Zentralexekituvkomitee und dem Rat der Volkskommissare zu bilden.
  3. Für die Verwaltung der Angelegenheiten der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen folgende Volkskommisariate zu bilden: 1. für Inneres, 2. Rechtspflege, 3. Bildung, 4. Gesundheit, 5. Finanzen, 6. Landwirtschaft, 7. Arbeit, 8. Soziale Fürsorge, 9. Arbeiter- und Bauerninspektion und 10. den Rat der Volkswirtschaft.
  4. Die auswärtigen Angelegenheiten und der Außenhandel verbleiben voll und ganz in der Hand der Volkskommissariate der UdSSR.
    Anmerkung: Falls nötig, wird in der Sowjetrepublik auf Verordnung des Volkskommissariats für Außenhandel der UdSSR ein entsprechender Apparat für den Außenhandel organisiert.
  5. Für die Verwaltung der Militärangelegenheiten wird ein Kriegskommissariat mit den Rechten eines Gouvernementskriegskommissariats gebildet, das dem nächsten Kriegskommissariats gebildet, das dem nächsten Kriegskommissariat unterstellt ist,
  6. Beim Rat der Volkskommissare der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen wird eine Statistischen Verwaltung gebildet, die nach den Anordnungen der Zentralen Statistischen Verwaltung handelt. Der Leiter der Statistischen Verwaltung tritt mit beratender Stimme in den Rat der Volkskommissare der Wolgadeutschen ein.
  7. Die Apparate ds Volkskommissariats für Eisenbahnwesen und für Post und Telegraph in der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen werden laut Anordnung der entsprechenden Volkskommissariate der UdSSR gebildet.
  8. Um die Einheit der finanziellen und wirtschaftlichen Politik der RSFSR aufrecht zu erhalten, bleiben die Volkskommissariate der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen für Finanzen, Arbeit, Arbeiter- und Bauerninspektion und der Rat der Volkskommissaristen der RSFSR, wobei alle planmäßigen Unternehmungen und Verordnungen durch den Rat der Volkswirtschaft in unmittelbarer Abhängigkeit von den entsprechenden Volkskommissariaten der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen durchgeführt werden.
    Anmerkung: Die Volkskommissare der in Punkt 8 genannten Volkskommissariate werden in Übereinstimmung des Zenralexekutivkomitees und des Rats der Volkskommissare der Autonomen Sozilistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen mit den entsprchenden Volkskommissariaten der RSFSR ernannt.
  9. Die Volkskommissariate der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen für Inneres, Rechtspflege, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Soziale Fürsorge sind in ihrer Tätigkeit autonom und unmittelbar or dem Rat der Volkskommissare und dem Zentralexekutivkomitee der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen und vor dem Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee verantwortlich.
  10. Die deutsche, russische und ukrainische Sprache sind auf dem Gebiet der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen gleichberechtigt. In sämtlichen Gebietsteilen der Sowjetrepublik wird die Geschäftsordnung in der Sprache der Mehrheit der Bevölkerung dieser Teile geführt.
Moskau, Kreml, 20. Februar 1924

Der Vorsitzende des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees, M. Kalinin
Der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare, A.Rykow
Der Sekretär des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees, A. Kisseljow

Zit. nach: M. Langhans-Ratzeburg: Die Wolgadeutschen ... S. 171-172

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