Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil IV 1955 bis Heute

5 Neubeginn in Deutschland

5.8 Jugendliche

5.8.2 Ausbildung

Das Bildungswesen in der Bundesrepublik ist den jugendlichen Aussiedlern fremd, deshalb benötigen sie bei der Planung ihres Ausbildungsweges Beratung und Orientierungshilfe. Sich in der Vielfalt der Möglichkeiten zurechtzufinden, bereitet ihnen Probleme; ebenso, dass sie ihre Ausbildungsplanung selbst in die Hand nehmen müssen.

Für jugendliche Aussiedler, die ein Hochschulstudium fortsetzen bzw. beginnen möchten, gilt seit 1994, dass sie mindestens vier Semester im Herkunftsland studiert haben müssen. Alle anderen müssen erst in einem Sonderlehrgang die Hochschulreife erwerben.
 
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