Auswanderung der Deutschen
Teil III 1917 - 1955
5 Der Überfall Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion und die Konsequenzen für die Russlanddeutschen
5.1 Die Auswirkungen der deutschen Besatzung auf die Russlanddeutschen
5.1.1 Die Einstufung der Russlanddeutschen
Die Volksdeutschen wurden listenmäßig erfasst und vom SS-Rasse- und Siedlungshauptamt auf ihre Volkstumszugehörigkeit überprüft.
Die Einteilung erfolgte in vier Kategorien:
Kategorie I alle Deutschen, die von rein deutschen Eltern und Großeltern abstammten und wieder eine Ehe mit einem rein deutschen Partner geschlossen hatten;
Kategorie II alle Deutschen, die aus einer Mischehe stammten oder eine solche eingegangen waren und wo die Lebensführung absolut dem Deutschtum entsprach;
Kategorie III Personen wie unter II, wo aber der fremdethnische Einfluss nachweisbar war; diese Personen sollten zum "Deutschtum zurückgewonnen werden";
Kategorie IV Personen, die sich einer andersethnischen Umgebung angepasst hatten und kein Bedürfnis nach "Wiedereindeutschung" zeigten.
An Personen der Kategorie I und II wurden "Volkstumsausweise" ausgegeben. Nach einer Einbürgerungsprozedur im Warthegau konnten diese Personengruppen auch ins Reichsgebiet umgesiedelt werden.
Darüber hinaus gab es Einstufungen, die neben der "rassischen Reinheit" die politische Zuverlässigkeit der Russlanddeutschen und damit ihre Verwendbarkeit im nationalsozialistischen Sinne berücksichtigten. Eine dieser Klassifizierungen, die im "Generalplan Ost" definiert war, unterschied folgende Personengruppen:
- O-Fälle (d. h. Ost-Fälle) waren Personen plus Familie, die sich für den Einsatz im Osten aufgrund ihrer hohen Rassen- und Deutschtums-Bewertung eigneten.
- A-Fälle (d. h. "Altreich"-Fälle) waren weniger "zuverlässige" Personen (rassisch, sozial und politisch), die für den Einsatz im Osten nicht freigegeben und zum Zweck der Eindeutschung (Arbeitsdienst und ähnliche Organisationen) ins "Altreich" geschickt wurden.
- S-Fälle (d. h. Sammellager-Fälle) waren für eine "Berührung" mit Reichsdeutschen ungenügend qualifizierte Personen, die durch Indoktrinierung und Zwangsarbeit in Sammellagern für die nationalsozialistische Volksgemeinschaft erzogen werden sollten. In extremen Fällen wurden sie in Aushungerungsgebiete abgeschoben oder in Konzentrationslager geschafft.