Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

5 Rolle der Schule

5.4 Schulpflicht

Mit den am 5. März 1840 eingeführten Regeln über den Schul- und Katechismusunterricht link wurden auf Drängen der Geistlichkeit Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht angeordnet. Von den Gemeindevorstehern selbst wurde die Beaufsichtigung der Schulpflicht nicht immer ernst genommen. Sie begründeten ihre Haltung u.a. damit, dass sie "in den Wintertagen weder Zeit noch Tagwächter genug hätten", um die Väter, deren Kinder nicht zur Schule gekommen, holen zu lassen und ihre Entschuldigungsgründe anzuhören."
Die Synode der Wiesenseite stellte 1842 fest, dass Dorfvorsteher "selbst in einem nachlässigen Schulgang auferzogen sind und kein Interesse für eine heilsame Erziehung der Jugend haben". Sie würden deshalb "aus Trägheit, Bequemlichkeit oder aus Gefälligkeit gegen ihre Miteinwohner das Strafen der Schulversäumnisse ganz einstellen".
 
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