Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.5.2 Weitere Auswanderungsverbote

Als Ergänzung zum Auswanderungsverbot des Erzbischofs von Trier soll hier nur noch kurz auf weitere Verbote dieser Art eingegangen werden:

Das Auswanderungsverbot der pfälzischen Regierung vom 29. April.1766.

Es unterscheidet sich von anderen Auswanderungsverboten durch die "Warnung" vor den Gefahren, die Auswanderer in der Fremde erwarten würden.

Die Pfalz hatte bereits seit 1709 einen erheblichen Bevölkerungsverlust durch Auswanderungen zu verkraften. Seither verließen bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zwischen 12.000 und 15.000 Menschen das Land in Richtung Nordamerika. Angesichts dieses Aderlasses hatte die pfälzische Regierung bereits am 27. Februar 1764 ein erstes Auswanderungsverbot erlassen, dass sich namentlich gegen russische Werber richtete.

  Es wurde befohlen:
Der Fürstabt von Fulda - aus dessen Herrschaftsgebiet und dem der angrenzenden Ritterschaft insgesamt 300 Familien abgezogen waren - warnte ähnlich wie die pfälzische Regierung die Zurückgebliebenen vor den Versprechungen der Werber:   "Über Regensburg haben wir erfahren, daß den Emigranten an der Grenze das vorgestreckte Geld wieder abgenomen, sie auf der Stirn gebrandmarkt werden, damit sie, falls sie flüchtig werden, bald erkannt, und daß die ödesten Strecken als Sklaven zugewiesen werden."
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