Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.3.4.2.2 Direktoren

Den in Süddeutschland tätigen privaten Werbern wurde – wie bereits erwähnt – das Recht zugestanden, mit den geworbenen Kolonisten Sonderbedingungen auszuhandeln.

In den Kolonien beanspruchten die ehemaligen Werber und nunmerigen Direktoren nochmehr. Sie versuchten zum Teil auch die Polizeigewalt und die Rechtsprechung unter ihre Kontrolle zu bringen.

Um sich von den Ansprüchen der Direktoren auf den Zehnten auf Getreideernte und Geflügel zu befreien, traten Siedler mit der Bitte an die Tutelkanzlei heran, ihre Kolonien in Kronkolonien umzuwandeln, denn die unter der Herrschaft der Krone lebenden Kolonisten waren abgabenfrei.

Der Vorsteher Ludwig aus der Kolonie Kamenny Owrag ersuchte 1768 untertänigst "uns von der Direction zu befreyen und als Crons-Colonisten allergnädigst auf- und anzunehmen". In seinem Schreiben hatte der Vorsteher auch darauf aufmerksam gemacht, dass von den versprochenen Geistlichen, Schullehrern, Doktoren und Hebammen noch nichts zu sehen sei.

Die Direktoren wurden Anfang der 70er Jahren des 18. Jahrhunderts abgelöst. Der Forschungsreisende Simon Pallas konnte bereits 1773 feststellen, dass von 1.000 Familien rund 900 der Krone unterstanden. Es dauerte aber noch einige Jahre, bis die ehemaligen Werber durch die Tutelkanzlei entschädigt und alle Kolonisten gleichgestellt werden konnten.
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