Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 – 1820

2 Abwerbung

2.5.1 Auswanderungsverbot des Erzbischofs von Trier vom 28. April 1763

kopfzeile

Der Ausschnitt zeigt die Kopfzeile eines vom Erzbischof von Trier am 28. April 1763 verfügten Auswanderungsverbotes.

Als Grund für dieses Verbot - erste derartige Verfügungen gab es bereits 1724 und 1726 - wurde der Wegzug mehrerer Familien "auf Anstiften und Verführung boshaftiger Leute ... in die so genannte(n) neue(n) Länder, oder sonst andere Herrschaft Bottmäßigkeit" angeführt. Die Wegziehenden hätten aus "einbilischer Hoffnung zu finden mehreren Glücks" gehandelt, was als Verletzung ihrer Untertanenpflichten betrachtet wurde.

Um in Zukunft diesem für das Land "schädliche Unweesen mit Nachdruck" zu begegnen, wurde verfügt:
Startseite  |   Inhalt   |   zurück